|
| ||
|
|
Allgemeine Geschäftsbedingungen -
Business Online und Economy Jahreszahler: Haftungsbeschränkung:
Der Vermieter haftet für die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten. Der Mieter nimmt jedoch zur Kenntnis, dass trotz hoher Verfügbarkeiten (>98,5%) eine permanente Verfügbarkeit nicht gewährleistet werden kann; besonders Maschinenausfall, Überlastung der Datenleitungen, Ausfall von Technik oder Anbindungen Dritter und erreichen von Kapazitätsgrenzen können zu Nutzungseinschränkungen führen. Der Vermieter haftet in keiner Weise, für den Inhalt der via Internet empfangenen Daten so wie auch die Telekom Austria nicht für den gesprochenen Inhalt haftbar ist. Wir als Firma Ing. Büro Lenz & Moser GmbH haften nicht für entgangenen Gewinn, Betriebsausfall und Unternehmersachschaden oder sonst weder Schadenforderungen. Der Mieter verzichtet auf jegliche Inanspruchnahme aus diesen Rechtsgründen, der Vermieter nimmt diesen Verzicht ausdrücklich an.
b) Beim Internetzugang handelt es sich um eine Technologie, deren wirtschaftliche und technische Weiterentwicklung sowie rechtliche Beurteilung noch nicht gänzlich geklärt sind. Der Mieter verpflichtet sich daher, grundsätzlich bei der Ausübung seiner Mietrechte alle Gesetze und Verordnungen einzuhalten. Der Mieter erklärt, dass er alle hier angeführten Punkte bzw. Bestimmungen und Verordnungen kennt und diese einhält.
c) Der Vermieter hat einen Rechtsanspruch auf Kündigung oder bei außergewöhnlichen Umständen auf sofortige Beendigung des betreffenden Mietverhältnisses gegen den Mieter. Der Vermieter ist in eilbedürftigen Fällen berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Sperre des Mieterzugriffs und die Löschung der eingegebenen Datenbestände sofort, ohne ein Verfahrensergebnis abzuwarten durchzuführen, ohne dass hierin eine Besitz- oder Geschäftsstörung gelegen ist. Dies gilt insbesondere wenn Zahlungsverzug herrscht, wenn Computerviren, NS-Propaganda, Waffenpläne, Nachrichten, die gegen ein UN-Embargo verstoßen, unerlaubte pornographische Darstellungen oder sonstige Inhalte entdeckt werden deren Vorhandensein qualifiziert unzulässig ist oder für den Vermieter oder den Mieter das Risiko von Rechtsnachteilen, zumindest in der Form der Einleitung von gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Straf- oder Untersuchungsverfahren, in sich birgt.
d) Netiquette, Acceptable usage policy (NSFNET June 1992) und alle Nutzungsbedingungen sonst angewählter Systeme.
|